Handwerkerbonus startet neu – Abbruchleistungen förderbar
Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden.